Die Flächenberechnung bei Gewerbeimmobilien verläuft natürlich anders als bei Wohnungen. Hier fällt zumeist der Begriff GIF für die Flächenberechnung. Allerdings wissen nicht alle Bauträger oder Bauherren etwas mit diesem Begriff anzufangen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Herkunft der Berechnungsform, deren Grundlagen und deren Anwendungsgebiete näher bringen.
Was hat es mit der Abkürzung GIF auf sich?
Die Abkürzung GIF hat sich in erst in den letzten Jahren wirklich eingebürgert. Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. steht hinter dieser Abkürzung. Diese Gesellschaft hat eine Berechnungsgrundlage geschaffen, welche auf Basis der DIN-Norm 277 beruht. Diese neue Form der Flächenberechnung soll allerdings dafür sorgen, dass diese Art der Berechnung von Gewerbeimmobilien exakt durchgeführt wird. Es kam immer wieder zu Streitfällen in diesem Bereich. Deswegen soll die Berechnung nach GIF vor allem für Verständlichkeit, Transparenz und Klarheit bei den Bezeichnungen sorgen. Durch die Flächenberechnung nach GIF können die zu vermietenden Gewerbeflächen exakt ausgewiesen und mit einem einheitlichen und zur Fläche passenden Mietspiegel versehen werden. Dies ist vor allem in Immobilien mit mehreren Gewerbeflächen von entscheidender Bedeutung und kann den Aufwand für den Vermieter deutlich verringern.
Woran orientiert sich die Flächenberechnung nach GIF?
Wie in der Wohnflächenberechnung, auch ist das Aufmaß die Grundlage für die Flächenberechnung. Die Innenräume der Immobilie müssen nämlich umfassend und genau vermessen werden. Darüber hinaus müssen noch die nicht zu vermietenden Flächen und die Außenmaße bestimmt werden. So kann eine klare Unterscheidung zwischen den Elementen in die Flächenberechnung einfließen. In der Berechnung nach GIF findet eine Unterteilung der Mietfläche in zwei Bereiche statt. Dabei handelt es sich um die Bereiche mit alleinigem Nutzungsrecht der Mieter und Mietflächen mit gemeinschaftlichen Nutzungsrecht. Diese können unterschiedlich gewichtet werden.
Die Flächenberechnung nach GIF im Detail
Die Grundlage für die Flächenberechnung nach GIF ist zunächst die Brutto-Grundfläche. Diese umfasst die gesamte Grundfläche der Immobilie. Diese Grundfläche wird in zwei Bereiche eingeteilt, MF-0 und MF-G. Unter MF-0 fallen alle Anteile der Grundfläche, welche nicht als Mietfläche gekennzeichnet sind. Darunter fallen unter anderem:
- alle technischen Funktionsflächen
- Treppenhäuser
- Aufzugschächte
- Eingangshallen
- Fluchttreppen/li>
- Installationskanäle
- Schornsteine
Die Einteilung nach MF-0 und MF-G orientiert sich an der DIN 277-1 und kann dort im vollen Umfang nachgeschlagen werden.
Alle Bereiche, welche nicht unter MF-0 fallen, werden als MF-G gekennzeichnet und gelten somit als Mietfläche. Hier findet allerdings auch noch eine Unterteilung statt. Dabei spielen vor allem die lichten Raumhöhen eine wichtige Rolle. Diese werden in der Flächenberechnung nach GIF nicht so fein unterteilt wie im allgemeinen Mietrecht. Stattdessen findet nur eine Unterteilung zwischen lichten Raumhöhen von über oder unter 150 Zentimetern statt.
Die zu ermittelnden Flächen werden, wie schon erwähnt, durch ein Aufmaß-0 erfasst. Anschließend werden die Ergebnisse in Plänen oder CAD-Dateien festgehalten. Wir übernehmen das Aufmaß gerne für Sie. So können Sie direkt die Mietfläche ihrer Immobilie nach GIF bestimmen.
Gerne erläutern wir Ihnen unsere Messverfahren und Leistungsbandbreite auch ausführlich. Überzeugen Sie sich von unseren exakten Ergebnissen und in verschiedenen Formaten angebotenen Pläne. Gerne erstellen wir für Sie auch die entsprechenden und akkuraten CAD-Dateien, anhand derer Sie die Flächenberechnung nach GIF durchführen können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und individuelles Angebot.