Ende 2019 haben wir an dieser Stelle vorgestellt, mit welchen Drohnen wir Luftbilder, Orthofotos und photogrammetrische Vermessungen erstellen. Der Beitrag richtet sich an Planer, Bauherren und Eigentümer, die wissen möchten, was hinter einem Drohnenauftrag steckt. Einige Rahmenbedingungen haben sich seither geändert; darauf gehen wir am Ende kurz ein.
Inhalt · 5 Abschnitte
Drei Drohnen für unterschiedliche Aufgaben
Zum Zeitpunkt des Beitrags bestand unsere Ausstattung aus drei Multikoptern des Herstellers DJI:
- Phantom 4 Pro V2.0 – Kameradrohne für Luftbilder und Photogrammetrie
- Phantom 4 RTK – Vermessungsvariante mit RTK-Empfänger, der die Kameraposition über Korrekturdaten einer GNSS-Referenzstation auf wenige Zentimeter genau bestimmt
- DJI Mavic 2 Pro – kompakte, schnell einsatzbereite Drohne für Übersichtsaufnahmen und Inspektionen
Ein Teil der Geräte ließ sich zusätzlich über eine Videobrille steuern. Damit konnten wir neben Vermessungsflügen auch Live-Inspektionen anbieten, etwa um Dachflächen oder schwer zugängliche Bauteile gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort zu begutachten. Die Phantom 4 Pro V2.0 verfügt über eine Hinderniserkennung in mehreren Richtungen, die das Risiko bei Flügen in Gebäudenähe senkt, den aufmerksamen Piloten aber nicht ersetzt.
Ohne qualifizierte Piloten bleibt die Technik wirkungslos
So gut ein Fluggerät ausgestattet ist: Über die Qualität der Daten entscheidet der Mensch an der Fernsteuerung. Wind, Licht, Abschattungen durch Gebäude und Bäume, Störungen des Satellitenempfangs und die Umgebung des Einsatzorts müssen vor jedem Flug bewertet werden. Dazu kommt die Flugplanung: Flughöhe, Bildüberdeckung und Kamerawinkel bestimmen, ob sich aus den Fotos später ein maßhaltiges Modell berechnen lässt.
Wer mehrere Drohnen betreibt, braucht außerdem eine geordnete Organisation: Akkus und Wartungsintervalle im Blick behalten, Kalibrierungen von Kamera und Kompass prüfen, Firmware-Stände dokumentieren und die Flugdaten nachvollziehbar ablegen. Unsere Piloten trainieren die verschiedenen Flugarten regelmäßig, damit die Abläufe auch unter Zeitdruck sicher sitzen.
Was aus den Flugdaten entsteht
Die Rohdaten eines Fluges sind zunächst nur Fotos mit Positionsangaben. Erst die Auswertung mit Photogrammetrie-Software macht daraus verwertbare Ergebnisse. Typische Produkte sind:
- georeferenzierte Orthofotos, also verzerrungsfreie, maßstäbliche Luftbilder
- Oberflächen- und Geländemodelle mit Höheninformationen
- Volumen- und Massenberechnungen, etwa für Aushub oder Halden
- Punktwolken und 3D-Modelle als Grundlage für CAD-Pläne und BIM
- Luftaufnahmen von Gebäuden und Grundstücken zur Präsentation
Wie diese Auswertung im Einzelnen abläuft, beschreibt der Beitrag Punktwolke mittels Drohnenbeflug.
Was sich seit 2019 geändert hat
Bei Erscheinen dieses Beitrags galt in Deutschland noch die nationale Drohnenverordnung von 2017. Seit dem 31.12.2020 regelt die EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) den Betrieb unbemannter Fluggeräte. Sie unterscheidet die Kategorien offen (Unterkategorien A1 bis A3), speziell und zulassungspflichtig und verlangt je nach Kategorie einen Kompetenznachweis bzw. ein Fernpiloten-Zeugnis sowie die Registrierung als Betreiber. Für Drohnen, die wie die hier genannten Modelle vor Einführung der EU-Klassenkennzeichnung auf den Markt kamen, gelten heute engere Grenzen in der offenen Kategorie; gewerbliche Flüge im städtischen Umfeld laufen deshalb in der Regel über die spezielle Kategorie mit entsprechender Genehmigung. Mehr dazu im Beitrag Drohnenvermessung in Berlin: Rechtsrahmen und Planung.
Flotte von 2019 eingeordnet
Eine Drohnenflotte ist nur so gut wie die Flugplanung, die Piloten und die Auswertung dahinter. Die Geräte von 2019 standen für Luftbild, Photogrammetrie mit RTK und Inspektion; die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seitdem grundlegend geändert. Welche Ergebnisse wir heute aus der Luft liefern, zeigt die Seite Drohnenvermessung.