Wohnflächenberechnungen im Vergleich

Wir haben bereits die drei möglichen Verfahren zur Berechnung von Wohnflächen vorgestellt. Damit können wir jetzt dazu übergehen einen Vergleich zwischen DIN 277 , WoFlV und GIF herzustellen. Auf diese Weise können Sie direkt erkennen, welches Verfahren bestimmte Flächen einbezieht oder ignoriert. Dies ist ein nicht unerheblicher Faktor bei der Wohnflächenberechnung und hilft Ihnen so das richtige Verfahren für Sie zu finden.

DIN 277 als Grundlage

Wie schon im Artikel über das DIN 277 Verfahren beschrieben, kann dieses nicht für die Wohnflächenberechnung genutzt werden. Die DIN-Norm dient nur der reinen Flächen- bzw. Raumberechnung. Dabei werden verschiedene Eigenschaften ignoriert, welche in Teilen im Wohn- und Mietrecht definiert sind. Bei einem Aufmaß von uns, ermitteln wir zunächst alle Flächen und Räume. Dies sind zunächst erst mal reine Daten, die als Berechnungsgrundlage dienen. Mit diesen Daten kann nun eine Wohnflächenberechnung nach GIF oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV) stattfinden. Durch die Berechnung nach DIN 277 findet nur eine Typisierung der einzelnen Flächen statt. Dies hat nur einen indirekten Einfluss auf die Berechnung selbst.

Was sind die Unterschiede zwischen WoFlV und GIV?

Im öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt seit 2004 die Wohnflächenverordnung als verbindlich. Bei frei finanzierten Wohnräumen gilt dagegen, die im Mietvertrag festgelegte Form der Flächenberechnung. Dabei kann es durch den Einsatz von GIF oder WoFlV zu erheblichen Unterschieden kommen, besonders problematische Punkte sind Balkone und Dachschrägen. Allerdings können offene Treppen bei den unterschiedlichen Regelungen zu Problemen werden.

Balkone nach WoFlV und GIV

Wenn man sich nach der Wohnflächenverordnung richtet, dann gelten Balkone nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche. Damit nehmen sie nur einen geringen Teil der gesamten Wohnfläche ein. Bei einer Berechnung nach GIF wird die DIN 277 allerdings als Grundlage genommen. Dadurch wird der Balkon zu 100 Prozent zur Nutzfläche. Die Begründung ist hier, dass der Balkon nur vom Mieter genutzt werden kann. Somit kann ein großer Balkon den Mietpreis deutlich beeinflussen, wenn das GIF Verfahren genutzt wird. Im Fall von beheizbaren Wintergärten gibt es allerdings keinen Unterschied. Wenn sie beheizt und umschlossen sind, werden sie auch bei der WoFlV vollständig in die Wohnfläche einbezogen.

Dachschrägen und Dachböden

Bei einer Wohnflächenberechnung nach WoFlV findet eine recht genaue Einteilung statt. Alle lichten Höhen von 2 Metern werden zu 100 Prozent einberechnet. Bei lichten Höhen zwischen einem und zwei Metern findet nur eine Anrechnung zu 50 Prozent statt. Bei Raumflächen mit lichten Höhen unter einem Meter, findet keine Anrechnung statt. Deutlich simpler fällt die Berechnung von Dachschrägen und Dachböden bei GIF aus. Hier wird nur zwischen lichten Höhen von unter und über 150 Zentimetern unterschieden. Alle über 150 Zentimetern werden zu 100 Prozent angerechnet, alle darunter werden ignoriert. Das erleichtert die Berechnung ungemein, kann allerdings zu erheblichen Unterschieden in der Berechnung der Wohnfläche führen.

Treten Sie mit uns in Kontakt , wenn Sie ein umfassendes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung wünschen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.