Wer baut, will die Kosten im Griff behalten. Dafür müssen Mengen vorab möglichst genau kalkuliert und die Abrechnungen der ausführenden Unternehmen später geprüft werden. Ein präzise erstelltes Aufmaß ist dafür die Grundlage: Es dient nicht nur der Planung aller baulichen Maßnahmen, sondern auch der Abrechnung der geleisteten Arbeiten. Deshalb begleiten wir Sie auf Wunsch über das Aufmaß hinaus mit unserem Massen- und Rechnungsservice.
Massenermittlung aus Bestandsplänen und Modell
Aus den von uns erstellten Zeichnungen lassen sich Massen direkt ermitteln und grafisch darstellen. Typische Größen sind:
- Wand-, Decken- und Bodenflächen je Raum, etwa für Putz, Anstrich oder Bodenbeläge
- Fassadenflächen abzüglich der Öffnungen, zum Beispiel für Dämmung oder Gerüst
- Längen von Sockeln, Gesimsen oder Anschlüssen
- Rauminhalte und Abbruchmengen bei Umbau und Entkernung
- Stückzahlen von Fenstern, Türen und anderen Bauteilen
Die Mengen dienen zum einen der Kalkulation des Bauvorhabens und des Materialbedarfs. Zum anderen werden Leistungen dadurch für alle Beteiligten belegbar, weil jede Zahl auf einen Plan oder auf die Punktwolke zurückgeführt werden kann. Liegt ein Bestandsmodell vor, lassen sich viele Mengen unmittelbar aus den Bauteilen auswerten; mehr dazu auf der Seite zu BIM.
Rechnungsprüfung nach VOB- und BGB-Verträgen
Anhand des von uns erstellten Aufmaßes prüfen wir Rechnungen und Leistungsinhalte aus VOB- und BGB-Verträgen Ihres Bauprojekts. Das Aufmaß dokumentiert dabei die Leistungen, die in die Abrechnung eingehen. Die besonderen Abrechnungsregeln der VOB werden ebenso berücksichtigt wie die gewerkespezifischen Normen und rechtlichen Vorgaben. Geprüft wird insbesondere:
- ob abgerechnete Mengen mit den gemessenen Mengen übereinstimmen
- ob Positionen dem vereinbarten Leistungsverzeichnis entsprechen
- ob Abzüge, etwa für Öffnungen, nach den vertraglich geltenden Regeln angesetzt sind
- ob Leistungen doppelt oder in falschen Positionen abgerechnet wurden
Das Ergebnis erhalten Sie als nachvollziehbare Gegenüberstellung von abgerechneten und ermittelten Mengen. Die rechtliche Bewertung strittiger Forderungen bleibt Sache von Bauherr, Architekt oder Rechtsbeistand; wir liefern die belastbare Mengengrundlage dafür.
Wann sich die Mengenprüfung besonders lohnt
Gerade im Bestand weichen tatsächliche Mengen häufig von Schätzungen ab, weil Wände schief, Räume unregelmäßig und alte Pläne ungenau sind. Eine Prüfung ist vor allem sinnvoll bei großflächigen Gewerken wie Putz, Maler-, Boden- und Fassadenarbeiten, bei Abrechnung nach Aufmaß statt Pauschale und wenn mehrere Unternehmen an denselben Flächen arbeiten. Wird die Bestandsaufnahme vor Baubeginn mit dem Laserscanning erstellt, liegt der Ausgangszustand dauerhaft dokumentiert vor, und spätere Mengen lassen sich daran messen.
Aufmaß, Massenermittlung und Rechnungsprüfung aus einer Hand
Als Aufmaß- und CAD-Service sind wir auf das Erstellen von Aufmaßen spezialisiert. Einen alleinigen Massen- und Rechnungsservice bieten wir daher nicht an. Sie können ihn jedoch im Zusammenhang mit einem von uns erstellten Aufmaß in Anspruch nehmen. Das hat einen praktischen Vorteil: Plan, Mengen und Prüfung beruhen auf denselben Messdaten, und es gibt keine Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Grundlagen. Mengen und Nachweise bereiten wir je nach Verwendung auf, für die Abrechnung, die Planung oder die Vorlage bei Behörden. Welche Flächenarten es gibt und wie sie berechnet werden, zeigt die Seite zur Flächenberechnung nach gif.