Zeichnungen

In jedem Ingenieur- und Bauberuf ist ein exakter Plan die Grundlage jedes Schaffensprozesses. Dabei ist die Qualität des Planes ausschlaggebend und verantwortlich für die Qualität des Endproduktes. Um den hohen Anspruch an Qualität zu bedienen, den unsere Kunden und Partner sowie wir selbst, an uns stellen, haben wir uns auf exakte Vermessung und detailgetreue Darstellung spezialisiert.

Zeichnungen von Zell Aufmaß

Eine Bauzeichnung ist essentiell für die Objektplanung, für die Ausführung baulicher Maßnahmen oder für das Einholen gegebenenfalls notwendiger Genehmigungen. Sie dient zudem der Verständigung aller Gewerke, die an einer Baumaßnahme beteiligt sind.

Ob für die exakte Darstellung Ihres Wohnraumes, zur Planung von Umbaumaßnahmen oder zur Aktualisierung alter Pläne: Wir liefern Ihnen exakte Zeichnungen im gewünschten Maßstab und Ausgabeformat. Abhängig von Ihrem Vorhaben und Anforderungen, fertigen wir flächige, horizontale oder vertikale Schnitte an. Der Einsatz modernster 3D-Scans ermöglicht dabei präzise Zeichnungen und Darstellungen bis ins letzte Detail. Diese Schnitte sind im Hinblick auf Detaillreichtum und Genauigkeit nicht mit einem konventionellen Aufmaß zu vergleichen.

CAD-Zeichnungen

Mit Hilfe modernster CAD-Systeme fertigen wir BIM-konforme Zeichnungen in 3D an. Damit folgen wir dem aktuellen Trend, der sich zukünftig als Standard bei der Aufmaß-Erstellung durchsetzen wird. Die konventionelle zweidimensionale Zeichnung wird zukünftig nur noch das Ergebnis des CAD-Zeichnens darstellen. 2D-Zeichnungen werden demnach nicht mehr die Grundlage des Zeichenprozesses sein. Daher umfasst unser Service auch das Konvertieren alter Zeichnungen wie Papier-Zeichensätze oder veraltete 2D-Modelle im CAD-Format, in dreidimensionale CAD-Zeichnungen.

3D-Scan für präzise Zeichnungen

Auf Grundlage moderner 3D-Scans, entwickeln wir auf einer Punktwolke, basierende, hochkomplexe und in ihrem Detailgrad einzigartige Schnitte. Daraus werden genau die Elemente gefiltert und in der Zeichnung dargestellt, die grundlegend für Ihr Vorhaben sind. So erhalten Sie eine Zeichnung, die alle Faktoren für den entsprechenden Zweck berücksichtigt und darstellt. Darüber hinaus erhalten Sie von uns, die Ergebnisse des 3D-Scans sowie die entsprechenden Schnitte. So haben Sie jederzeit Zugriff auf sämtliche Objektdetails und können für weitere Bauvorhaben darauf zurückgreifen.

Zeichnungen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom zuständigen Bauamt auf Beantragung des Eigentümers ausgestellt. Sie bescheinigt, dass jede Wohnung baulich so abgeschlossen ist, dass sie eine in sich geschlossene Einheit bildet.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, um Wohnraum in Teileigentum zu teilen und um eine Teilungserklärung ausstellen zu lassen. Damit kann eine Teilung in einzelne Grundbuchblätter beim Grundbuchamt beantragt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung trifft dabei keine Aussagen über bauliche Problematiken, da diese für die Abgeschlossenheit der Wohnung nicht relevant sind. Es geht lediglich um die rechtlich klare Abgrenzung von Eigentum.

Um Teileigentum herzustellen, muss die Abgrenzung permanent sein und die Absicht einer Abgrenzung erkennen lassen. Dies wird zum Beispiel durch Wohnungstrennwände und Decken erfüllt aber auch durch permanente Markierungen, so etwa bei der Abgrenzung von Stellplätzen.

Folgende Dokumente sind für den Antrag notwendig:

  • formloser Antrag (viele Behörden halten auch ein entsprechendes Formular bereit)
  • Eigentumsnachweis
  • ggf. Handlungsvollmachten
  • Zeichnungen (Bauzeichnungen, Grundrisse, Freiflächenpläne)
  • Aufteilungsplan für die Abgeschlossenheit

Bei der Teilung vom Wohnraum spielt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine zentrale Rolle. Jeder, der die Planung und Erstellung von Abgeschlossenheitsplänen vornimmt, sollte sich daher mit den abdingbaren und nicht abdingbaren Vorschriften vertraut machen.

Durch kluge Darstellungen und Hinweise können Missverständnisse, die immer wieder zu Streit führen, bereits vor der Teilung des Objektes ausgeschlossen werden. Vielen Aufmasstechnikern ist nicht bewusst, welche Konsequenzen eine fehlerhafte Darstellung nach sich ziehen kann. Nicht selten führen diese zu kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um das WEG und die Abgeschlossenheitsbescheinigung, gerne auch in Zusammenarbeit durch eine im Familienverbund angeschlossene Hausverwaltung.