Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Wohnflächenberechnung. Die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, ist allerdings zukunftssicher. Wir würden sie sogar als die einzig richtige Form der Wohnflächenberechnung ansehen. Von Mietern wird sie als deutlich gerechter empfunden als die Methodiken der DIN 277. Zumeist wird die Berechnung nach WoFlV sogar als allgemeingültig angesehen, wirklich bindend ist sie allerdings nur für den sozialen Wohnungsbau. Hervorgegangen ist diese Form der Berechnung aus der zweiten Berechnungsverordnung. Diese hat 2003 ihre Gültigkeit verloren. Obwohl die WoFlV nicht bindend ist, für den frei finanzierten Wohnungsmarkt, beauftragen uns heute 95 % Kunden diese durchzuführen. Wir empfehlen diese auch immer.
Wie funktioniert die WoFlV Berechnung?
- Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst ausschließlich die Grundflächen der Räume, die zu der Wohnung gehören.
- Die Grundflächen von Räumen wie Kellerräume, Abstellräume und Kellerräume außerhalb der Wohnung werden nicht für die Wohnfläche mit einbezogen. Ebenfalls werden Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen ignoriert.
- Pfeiler. Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, frei stehenden Pfeilern und Säulen, können von der Wohnfläche abgerechnet werden. Dies ist der Fall, wenn diese Elemente eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt.
- Wenn Treppen mehr als drei Steigungen haben, werden diese ebenfalls abgezogen. Darunter fallen auch deren Treppenabsätze.
- In die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden alle bodentiefen Wandnischen, die tiefer als 13 cm sind. Dabei ist zu beachten, dass Wandvorsprünge nicht immer Wandnischen sind.
- Flächen zwischen 1-2 m lichte Höhe werden zu 50 % angesetzt.
- Flächen unter 1 m lichte Höhe werden dafür allerdings nicht angesetzt.
- Balkone werden generell zu 25 % angesetzt. In Ausnahmefällen können sie aber auch zu 50 % angesetzt werden. Dies kann der Fall bei einem hohen Wohnwert sein.
- Heute findet eine Wohnflächenberechnung nach Fertigmaßen. In Ausnahmefällen haben wir mit einem Pauschalabzug gearbeitet, der jedoch deutlich unter 3 % lag