Wussten Sie, dass etwa 80 % der angegebenen Wohnflächen in Deutschland fehlerhaft berechnet sind? Dabei sind die Angaben zu Wohnflächen ausschlaggebend, um Betriebskosten sowie Miet- und Verkaufspreise korrekt zu ermittelt. Eine exakte Wohnflächenberechnung ist essenziell, um unnötige und ungerechtfertigte Mehrkosten zu vermeiden.
Eine exakte Wohnflächenberechnung und Vermessung von Gebäuden mittels Laserscanning bietet Ihnen viele Vorteile:
Ein korrektes Cad Aufmaß zu erstellen ist der wichtigste Grundstein für eine Wohnraumberechnung. Dabei stellt insbesondere das Aufmaß einer historischen Bausubstanz eine Herausforderung dar, die wir mittels 3D Scans auf Grundlage von modernem Laserscanning bewältigen.
Gerade bei Dachschrägen, Erkern oder unregelmäßigen Wänden ist es schwierig, die exakte Wohnfläche zu ermitteln. Wir empfehlen daher, einen Profi zu beauftragen, um die Wohnfläche berechnen zu lassen. So erhalten Sie nicht nur korrekte Ergebnisse, sondern sind auch rechtlich auf der sicheren Seite. Für uns ist die Berechnung von Wohnflächen stets das Ergebnis eines gewissenhaft erstellten Cad Aufmaßes mit Cad Zeichnungen für Immobilien. Da wir mit modernsten Verfahren des Laserscanning und Geräten der Fa. Faro und Leica arbeiten, können Wohnflächen ebenso wie Zeichnungen millimetergetreu erstellt werden.
Für die Wohnflächenberechnung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
Beide Möglichkeiten der Berechnung nutzen die Grundfläche, die das Ergebnis eines Aufmaßes ist, als Grundlage. Der Wohnflächenverordnung (WolfV) unterliegen öffentlich geförderte Wohnungsbauten und Eigenheime, die von einer Förderung abhängen. Dies kann bei Eigenheimen auch eine Finanzierungsbedingung der Bank sein. Der freie Wohnungsbau unterliegt keiner Bestimmung und kann daher auch nach DIN 277 berechnet werden. Hier folgen ein paar Unterschiede der beiden Vorschriften:
Die zweite Berechnungsverordnung (BV) ist der Vorläufer der Wohnflächenverordnung, ist jedoch für Berechnungen, die bis zum 31. Dezember 2003 vorgenommen wurden, weiterhin gültig. Im Unterschied zur Wohnflächenverordnung sieht die zweite Berechnungsverordnung Folgendes vor:
Bitte beachten Sie, dass die zweite BV nur Grundlage diverser Ausführungsvorschriften war, beispielsweise der IBB in Berlin. Somit ist im Einzelfall zu prüfen, wie die Wohnfläche ermittelt wurde und wie sich eine neue Berechnung nach heutigen Gegebenheiten auswirken würde. Eine Neuberechnung ist nicht unbedingt immer sinnvoll und sollte vorerst überdacht werden.
unsere Mitarbeiter haben ein breitgefächertes Wissen über alle Bestandteile der Planung und Ausführung. Wir beschäftigen sowohl kaufmännische als auch technische Mitarbeiter. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro können wir alle Leistungen rund um die Planung und Bestandspflege erbringen.
SEBASTIAN ZELL
CAD- UND AUFMASS SERVICE
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