Eine Wohnflächenberechnung ist nur so gut wie das Aufmaß, auf dem sie beruht, und die Regeln, nach denen gerechnet wird. Der Laserscan liefert dafür eine vollständige, nachprüfbare Grundlage, besonders bei Altbauten und Dachgeschossen. Hier beschreiben wir, wie wir von der Messung zur fertigen Berechnung kommen und wann sich das Verfahren lohnt.
Erst der Zweck, dann die Messung
Vor dem ersten Messpunkt steht die Frage, wofür die Fläche gebraucht wird: Mietvertrag, Verkauf, Förderantrag oder Planung. Davon hängt ab, nach welchem Regelwerk gerechnet wird. Für Wohnraum ist das in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit 2004 unverändert gilt. Für Bauplanung, Kostenermittlung und gewerbliche Flächen wird die DIN 277 herangezogen, die keine „Wohnfläche“ kennt, sondern Grundflächen wie Brutto-Grundfläche und Nutzungsfläche. Wird das Regelwerk erst nach der Messung geklärt, sind Nacharbeiten fast unvermeidlich. Die Unterschiede erklärt unser Beitrag WoFlV oder DIN 277.
Der Ablauf per Laserscan
- Erfassung vor Ort: Ein terrestrischer Laserscanner, bei uns ein FARO Focus, wird nacheinander in allen Räumen aufgestellt. Jeder Standpunkt erfasst die Umgebung als dichte Punktwolke. Eine Wohnung ist meist an einem Tag erledigt, oft deutlich schneller.
- Registrierung: Die einzelnen Scans werden zu einer gemeinsamen Punktwolke zusammengeführt und auf Lücken geprüft.
- Auswertung: Aus der Punktwolke entstehen Grundrisse und, wo nötig, Schnitte, etwa durch Dachschrägen. Die Genauigkeit liegt je nach Objekt und Genauigkeitsstufe bei etwa ±1–3 mm.
- Berechnung: Die Flächen werden raumweise ermittelt und nach den Regeln des gewählten Regelwerks angerechnet.
Software unterstützt dabei, ersetzt aber nicht die fachliche Prüfung. Ob eine Nische zur Wohnfläche gehört, wo eine Treppe beginnt oder ob ein Wintergarten beheizt ist, muss ein Mensch beurteilen.
Sonderfälle, die geprüft werden müssen
- Dachschrägen: Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Gerade hier zeigt der Scan seine Stärke, weil die Höhenlinien im Schnitt genau ablesbar sind.
- Balkone, Loggien, Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
- Wintergärten und Schwimmbäder: unbeheizt zur Hälfte, beheizt voll.
- Einbauten und Schornsteine: Fest eingebaute Gegenstände wie Schornsteine, Vormauerungen oder Pfeiler über 1,5 m Höhe und mehr als 0,1 m² Grundfläche werden abgezogen. Einbauschränke werden dagegen grundsätzlich mitgerechnet.
- Nicht anzurechnen: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume und Garagen.
Nachweis und Dokumentation
Ein amtliches „Wohnflächenzertifikat“ gibt es nicht. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Flächennachweis: Grundrisse mit gekennzeichneten Teilflächen, eine raumweise Aufstellung mit Anrechnungsfaktoren und die Angabe des Regelwerks. Kommt es zum Streit, kann jede Zahl daran überprüft werden. Weil die Punktwolke archiviert bleibt, lassen sich auch später noch Maße nachprüfen, ohne erneut vor Ort zu messen. Geliefert wird als PDF und auf Wunsch als DWG, die Punktwolke als E57.
Wann sich der Laserscan lohnt
Für eine kleine, rechtwinklige Wohnung reicht oft auch ein sorgfältiges Handaufmaß. Der Scan spielt seine Vorteile aus bei:
- Altbauten mit schiefen Wänden, Erkern und Nischen,
- Dachgeschossen mit wechselnden Schrägen,
- Mehrfamilienhäusern, bei denen viele Einheiten in einem Durchgang erfasst werden,
- strittigen Fällen, in denen eine nachprüfbare Messgrundlage gefragt ist,
- Projekten, bei denen die Daten später auch für Planung oder Umbau gebraucht werden.
Die Kosten hängen von Fläche und gewünschten Unterlagen ab. Für Wohnungen unter 100 m² rechnen wir mit einer Zeichnungspauschale ab 600,- € netto, größere Objekte nach Quadratmetern. Details stehen auf unserer Preisseite.
Wohnfläche aus dem Scan
Der Laserscan liefert eine vollständige und überprüfbare Grundlage, die eigentliche Arbeit liegt aber in der richtigen Anwendung der WoFlV auf den Bestand. Beides zusammen ergibt einen Flächennachweis, der auch Rückfragen standhält. Mehr zu unserem Vorgehen finden Sie auf der Seite zur Wohnflächenberechnung.
