Wer ein Mehrfamilienhaus in Berlin in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht zwei Dinge vom Bezirksamt: die Abgeschlossenheitsbescheinigung und gesiegelte Aufteilungspläne. Beides setzt Bauzeichnungen voraus, die dem tatsächlichen Bestand entsprechen — und genau daran scheitern viele Anträge, weil die Pläne aus der Bauakte Umbauten, Dachausbauten oder zusammengelegte Wohnungen nicht zeigen.
Wir liefern die Grundlage: ein Aufmaß des ganzen Hauses vom Keller bis zum Dach, daraus Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten, und die eindeutige Nummerierung jeder Einheit samt Keller, Abstellräumen und Stellplätzen.
Was die Berliner Bezirksämter verlangen
Zuständig ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks, in dem das Haus steht; jeder Bezirk hat ein eigenes Antragsformular. Üblich verlangt werden:
- Grundrisse aller Geschosse einschließlich Keller und Dachgeschoss, dazu Schnitte und Ansichten — als Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
- ein Lageplan bzw. eine Flurkarte
- ein aktueller Grundbuchauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht
- die Erklärung, dass die Bestandszeichnungen mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen
Bundesweit regelt das die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohnungseigentumsgesetz (AVA) vom 6. Juli 2021: Bei bestehenden Gebäuden muss die Bauzeichnung eine Baubestandszeichnung sein, auf Papier höchstens DIN A3 oder als elektronisches Dokument, das in A3 druckbar ist. Welche Anzahl an Ausfertigungen und welche Form Ihr Bezirk erwartet, steht im aktuellen Formular — wir richten die Pläne danach aus.
Unsere Leistung für Ihren Antrag
Aufmaß des Bestands
Laserscan aller Geschosse in einem Termin, meist an einem Tag — auch Keller, Dachboden und Treppenhaus. Die Punktwolke bleibt gespeichert.
Bestandspläne 1:100
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im CAD, als PDF und DWG — auf DIN A3 lesbar, so wie die Bezirke es verlangen.
Nummerierung der Einheiten
Jeder Raum einer Einheit erhält dieselbe Nummer, Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind klar abgegrenzt — passend zur späteren Teilungserklärung.
Flächen je Einheit
Aus denselben Messdaten ermitteln wir auf Wunsch die Wohn- und Nutzflächen jeder Einheit nach WoFlV bzw. DIN 277.

Ablauf bis zur Bescheinigung
Vorprüfung
Sie schicken uns Adresse, Zahl der Wohnungen und vorhandene Pläne. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen fehlen, und nennen den Festpreis schriftlich binnen 48 Stunden.
Aufmaß vor Ort
Wir scannen das Haus vom Keller bis zum Dach. Zugang zu allen Einheiten genügt — Mieter müssen nicht ausziehen.
Pläne und Nummerierung
Wir zeichnen die Bestandspläne, nummerieren die Einheiten und stimmen die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum mit Ihnen bzw. Ihrem Notar ab.
Antrag beim Bezirksamt
Sie stellen den Antrag mit unseren Plänen; Rückfragen des Amtes zu den Zeichnungen beantworten wir. Die gesiegelten Pläne gehen danach an Notar und Grundbuchamt.
Wichtig in Berlin: Umwandlungsverordnung
In Berlin gilt seit 2021 eine Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum ist in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen genehmigungspflichtig; die aktuelle Verordnung gilt bis Ende 2030. Für kleinere Häuser stellt das Bezirksamt auf Nachweis ein Negativattest aus, in Milieuschutzgebieten kann für Häuser bis fünf Wohnungen § 172 BauGB greifen. Klären Sie diese Frage mit dem Stadtentwicklungsamt Ihres Bezirks bzw. Ihrem Notar bevor Sie Pläne beauftragen — wir helfen gern mit der Bestandsaufnahme, die Sie dafür ohnehin brauchen.
Häufige Fragen zum Aufteilungsplan in Berlin
Erstellen Sie auch die Teilungserklärung?
Nein — die Teilungserklärung beurkundet der Notar. Wir liefern die Pläne und die Nummerierung, auf die sie sich stützt, und stimmen sie mit dem Notar ab.
Reichen die alten Pläne aus der Bauakte?
Nur wenn sie den heutigen Zustand zeigen. Bei Altbauten mit Umbauten oder ausgebautem Dach ist das selten der Fall; das Amt verlangt eine Bestandszeichnung, und Sie erklären, dass sie mit dem Zustand übereinstimmt.
Wie lange dauert es?
Das Aufmaß dauert meist einen Tag, für die Pläne rechnen wir etwa das Dreifache der Scanzeit; den Liefertermin nennt das Angebot. Die Bearbeitungszeit beim Bezirksamt legen die Ämter selbst fest — rechnen Sie in Berlin eher mit Monaten als mit Wochen.
Was kostet der Aufteilungsplan?
Bestandspläne in Genauigkeitsstufe 2 berechnen wir ab 6,- €/m² ausgemessener Fläche, kleine Einheiten bis 100 m² ab 600,- € (netto). Den Festpreis nennt das schriftliche Angebot vor der Messung; die Gebühren des Bezirksamts kommen hinzu.